Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Leistungen von BuBox

BuBox stellt dem Kunden einen geschlossenen Raum (Box) zur Verfügung. Die Box dient einzig der Lagerung von Gegenständen. Die Gegenstände werden vom Kunden selbst eingelagert und abtransportiert.

Die Lagerung der Gegenstände erfolgt auf Risiko des Kunden. Die vom Kunden eingelagerten Güter werden von BuBox nicht versichert.

Die Ermächtigung zum Zutritt zum Gebäude und zur Box erfolgt digital mittels Smartphones (DOOR-App der Firma Dormakaba) oder einer Chipkarte, die von BuBox auf Wunsch abgegeben wird.

Der Zutritt zur BuBox ist grundsätzlich an jedem Tag der Woche 24 Stunden möglich. BuBox haftet aber nicht, wenn der Zutritt vorübergehend nicht möglich ist.

Beginn und Ende des Vertragsverhältnisses

Der Vertragsabschluss erfolgt online im Internet.

Der Vertrag beginnt mit der Reservierung einer Box und Bezahlung des dafür geschuldeten Mietzinses. Er wird für eine Dauer von einem Monat abgeschlossen. Mit jeder Bezahlung einer Monatsmiete verlängert sich der Mietvertrag um einen weiteren Monat.

Der Kunde ermächtigt BuBox, jeweils einen Monatszins einer Kreditkarte zu belasten. Die erste Belastung erfolgt beim Vertragsabschluss; die weiteren Belastungen erfolgen jeweils drei Tage vor Vertragsende. Der Kunde kann die Ermächtigung jederzeit widerrufen. Widerruft der Kunde diese Ermächtigung oder kann aus anderen Gründen der Mietzins nicht belastet werden, erlischt der Vertrag am Ende der bezahlten Mietdauer.

BuBox hat das Recht, die Verlängerung des Vertrags zu verweigern. Will er den Vertrag nicht verlängern, muss BuBox diese Absicht mindestens fünf Tage vor Vertragsende dem Kunden mitteilen. Vorbehalten bleibt die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere bei Vertragsverletzungen durch den Kunden.

Nutzungsbedingungen

Folgende Gegenstände dürfen nicht eingelagert werden:

  • alle Gegenstände, deren Besitz gesetzlich verboten ist.
  • gefährliche, toxische, entzündliche, explosive, radioaktive oder ätzende Gegenstände;
  • Waffen und Munition;
  • verderbliche, riechende oder feuchte Gegenstände;
  • Tiere sowie Pflanzen und verderbliche Lebensmittel;
  • Wertgegenstände, Edelmetalle, Edelsteine, etc.

Kleider und andere Textilien sind vor dem Einlagern gegen Motten zu behandeln.

An der Box dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Das Einschlagen von Nägeln, Anbringen von Schrauben, etc. ist verboten.

Ausserhalb der Box dürfen keine Gegenstände gelagert werden.

Der Kunde hat bis zum Vertragsende die Box vollständig zu räumen und gegebenenfalls zu reinigen. Gegenstände, die sich bei Vertragsende noch in der Box befinden, werden von der BuBox auf Kosten des Kunden entsorgt. BuBox hat das Recht, nicht aber die Pflicht, nicht abgeholte Gegenstände für eine beschränkte Zeit aufzubewahren. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, schuldet der Kunde für die Dauer der Aufbewahrung eine um 20 % erhöhte Miete.

Verschiedenes

In allen Gebäuden und auf dem gesamten Areal gilt Rauchverbot.

BuBox überwacht das Innere des Gebäudes und den Eingangsbereich durch Video-Geräte und speichert die Aufzeichnungen während einer beschränkten Zeit.

Es gilt die Datenschutzerklärung der BuBox.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Burgdorf.
Burgdorf, 7. März 2019